Abmahnung wegen Filesharing erhalten?


Sie haben eine
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke (z.B. Filme, Musik, Computerprogramme oder Computerspiele) in einer sogenannten Tauschbörse bzw. Peer2Peer Netzwerk (P2P) erhalten und werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben? Auch wenn Sie diese Abmahnung nicht per Einschreiben erhalten haben, dürfen Sie diese Abmahnung nicht einfach ignorieren und in den Papierkorb werfen.

Schließlich hat man Sie nunmehr im „Visier“ und es droht, dass eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt und auch vom zuständigen Gericht erlassen wird. Diese einstweilige Verfügung geht meist mit einem sehr hohen Streitwert einher, so dass erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten drohen.

Daher muss bereits unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung richtig reagiert werden.
Bitte geben Sie auf keinen Fall die Ihnen mit der Abmahnung übersandte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab oder rufen Sie nicht die abmahnende Anwaltskanzlei an, denn oftmals werden hierdurch nicht mehr korrigierbare Fehler begangen.

Auch ist dringend Vorsicht geraten, wenn Sie z.B. wegen der Verbreitung von Compilations oder aber von Charts (z.B. der Top-100-Charts) abgemahnt werden. Die Abmahnung erfolgt nur im Namen
eines Rechteinhabers, also wegen eines Liedes. Sollten Sie z.B. telefonisch oder durch Abgabe der Ihnen übersandten vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Ihre Täterschaft einräumen, warten im Falle der Top-100-Charts 99 weitere Rechteinhaber. Das kann sehr schnell sehr teuer werden!

Es ist daher unerlässlich, unverzüglich nach Erhalt der Abmahnung mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen, der in diesem Rechtsgebiet besonders spezialisiert ist und richtig auf diese Abmahnung für Sie reagieren kann.

Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen jederzeit zur Seite. Nehmen Sie daher bitte
sofort nach Erhalt der Abmahnung Kontakt mit mir auf, damit wir das weitere Vorgehen und die richtige Reaktion auf diese Abmahnung besprechen können. Aufgrund der in der Abmahnung gesetzten kurzen Frist ist ein schnelles Handeln zur Vermeidung erheblicher weiterer Kosten durch eine gerichtliche Entscheidung notwendig.

Rechtzeitig informieren, spart Geld!